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ausrastraum.de | AGB - Z Crash Events
Hier findest Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Z Crash Events. Solltest Du irgendwelche Fragen dazu haben, melde Dich einfach bei uns.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Z Crash Events UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 14.02.2016

§ 1 Geltungsbereich
Abs. 1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Z Crash Events UG (Haftungsbeschränkt)(nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) an und für den jeweiligen Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Abs. 2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht
§ 2 Angebote und Leistungen
Abs. 1 Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von derGesellschaft, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Gesellschaft mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
Abs. 2 Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung und/oder Lieferung  gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaftkommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung derGesellschaft zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden
Abs. 3 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Abs. 4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien – aufgrund dieser Abweichungen – kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.
Abs. 5 Zur Erbringung der Leistungen ist es der Gesellschaft gestattet Aufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluß der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen der Gesellschaft und den Dritten. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
§ 3 Pflichten des Kunden
Abs. 1 Der Kunde hat die Gesellschaft alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft.

Zu den notwenige Informationen gehören insbesondere die Anzahl der teilnehmenden Personen, der genaue Ort und die gewünschte Zeit der Durchführung.

Abs. 2 Fotographien sowie Video-, und Tonaufzeichnungen von Events,  die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Gesellschaft genehmigt werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne vorher schriftlich erteilte Genehmigung der Gesellschaft nicht gestattet.
Abs. 3 Jeder Teilnehmer an den Events der Gesellschaft erklärt im vollen Besitz seiner geistigen und physischen Kräfte zu sein, und Unfälle zu vermeiden.

Aufgrund der destruktiven Natur dieser Events, hat der Teilnehmer besondere Vorsicht walten zu lassen, da z.B. Holzsplitter, Nägel und Ähnliches eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können.

Abs. 4

Abs. 5

Den Weisungen des Personals der Gesellschaft ist Folge zu leisten.

Der Teilnehmer muß, bzw. die Teilnehmer müßen, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige ab 16 Jahren oder älter dürfen in Begleitung Ihrer Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

§ 4 Zahlung und Zahlungsbedingungen
Abs. 1 Alle Honorare bzw. Entgelte werden mit Rechnungsstellung (in der Regel am Tag der Leistungserbringung bzw. Lieferung) sofort fällig.
Abs. 2 Alle Leistungen der Gesellschaft (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.
Abs. 3 Der Kunde bzw., die Kunden stimmen überein, das die Rechnung auf elektronischem Wege (E-Mail) übermittelt wird. Diese ist ohne Unterschrift gültig.
§ 5 Kündigung
Abs. 1 Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. Entgelte nach folgenden Regelungen:
A Der Kunde ist zum Ausgleich sämtliche Kosten verpflichtet, die der Gesellschaftbis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnungen und anhand von Stundenzetteln und Belegen durch die Gesellschaft nachgewiesen.
B Unabhängig von A ist der Kunde verpflichtet der Gesellschaft für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffelung zu zahlen:

– bis zu 7 Tage vor dem Event = 25 % des vereinbarten Entgeltes

– bis zu 48 Stunden vor dem Event = 50 % des vereinbarten Entgeltes

– bis zu 24 Stunden vor dem Event = 75 % des vereinbarten Entgeltes

§ 6 Sorgfalt und Gewährleistung
Abs. 1 Die Gesellschaft verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Überwachung der Leistung / Lieferung nach den Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
Abs. 2 Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich nach Leistungserbringung bzw. Lieferung durch die Gesellschaftschriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Abs. 3 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung (höhere Gewalt u. a.), positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft beruhen.
§ 7 Haftung
Abs. 1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Gesellschaft nur, soweit der Gesellschaft bzw. Ihren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Abs. 2 Für Schäden und Unfälle bei der An- und Abreise wird keinerlei Haftung übernommen.
Abs. 3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen (insb. Unter Abs. 1) gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Kunde für die Dauer des Events in unsere Räumlichkeiten und/oder in unseren LKW mitgebracht hat.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.